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Special Comment: Reduzierte Vergleichbarkeit von Ratings durch unterschiedliche Philosophien der Ratingagenturen

Seit 2009 benötigt jede Ratingagentur, die in der EU tätig ist, eine Registrierung bei der „European Securities and Markets Authority“ (ESMA). Die Aufsichtsbehörde überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, jedoch nicht die Richtigkeit oder die Qualität der externen Ratings. Da Ratings zukunftsbezogene, relative Größen sind, lässt sich die Qualität der Einschätzung erst in der Ex-Post-Betrachtung prüfen. Dieser Special Comment zeigt Faktoren mit denen Investoren und Anleger die Qualität der Ratingagentur bzw. der erstellten Ratings besser beurteilen können – auch in Zusammenhang mit dem Markt für Mittelstandsanleihen.

> Die Studie als Download (PDF)